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  Allgemeine Untersuchung, Vorsorge und Impfungen

Tierärztliche Klinik Selters :: Allgemeine Untersuchung, Vorsorge und Impfungen
Bei der Erst-Vorstellung Ihres Haustieres sollte eine Überprüfung seines Gesundheitszustandes erfolgen, wobei alles über Parasitenbekämpfung, Ernährung und Impfungen besprochen wird.


Bei Tieren, die aus südlichen Ländern nach Deutschland eingeführt wurden, empfiehlt sich zusätzlich eine Blutuntersuchung auf das Vorhandensein sogenannter Reisekrankheiten, wie Leishmaniose, Babesiose und Ehrlichiose.
Im Anschluss daran führt man prophylaktisch Impfungen gegen Infektionskrankheiten durch.

Für einen belastungsfähigen Impfschutz ist eine sogenannte "Grundimmunisierung" nach folgendem Schema erforderlich:

  • Hund

  • Beim Hund kann mit der 6. Lebenswoche eine "Baby-Impfung" gegen Staupe und Parvovirose durchgeführt werden. Die Grundimmunisierung gegen Staupe, HCC, Parvovirose und Leptospirose sollte mit der 8. Lebenswoche beginnen und in der 12. u. 16. Woche zuzüglich Tollwut wiederholt werden. Mit der weiteren Impfung nach einem Jahr ist die Grundimmunisierung abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt werden Wiederholungsimpfungen jährlich in unterschiedlichem Rhythmus durchgeführt.

    Gegen die zunehmende Verbreitung der von Zecken übertragenen Borreliose lässt sich Ihr Hund ab der 12. Woche durch eine zweimalige Impfung im Abstand von 3-5 Wochen schützen - die Wiederholungsimpfung sollte rechtzeitig vor Beginn der Zeckensaison erfolgen. Dies stellt allerdings keinen Schutz gegen Zeckenbefall dar!
  • Katze

  • wie beim Hund beginnt die Grundimmunisierung mit der 8. Lebenswoche gegen Katzenseuche, -schnupfen und -leukose. Zwei weitere Immunisierungen sollten in der 12. u. 16. Woche erfolgen, bei Freigängern zusätzlich mit Tollwut. Wiederholungen sollen nach einem Jahr erfolgen. Eine weitere Impfung kann ab der 16. Woche mit Wiederholung nach 3 Wochen gegen FIP intranasal erfolgen.

Die Immunisierung von Hund und Katze gegen Tollwut erfolgt ab der 12. Lebenswoche. Innerhalb der EU wird ein Tollwutschutz von 3 Jahren anerkannt. Einzelne Länder haben für die Einreise mit Tieren zusätzliche Bestimmungen.

Für Fahrten ins europäische Ausland benötigt Ihr Tier eine Tätowierung (Übergangsfrist bis 2011) oder einen Chip (Transponder), der an der linken Halsseite unter die Haut implantiert wird und mit einer eindeutigen Identifikationsnummer versehen ist. Sollte Ihr Tier einmal verloren gehen, oder weglaufen und anschliessend gefunden werden, so können sowohl Tierärzte als auch Feuerwehr und Tierheime die Identität des Tieres feststellen und Sie im Falle eines Falles benachrichtigen.
Alle Impfungen und Identifikationsnummern müssen in einen EU-Heimtierausweis eingetragen sein.

Ausser für Hunde und Katzen, gelten diese Regelungen auch für Frettchen.

    • Kaninchen
      Die Impfung von Kaninchen ist gegen Myxomatose und RHD möglich.
      Für Myxomatose gilt das Schema der Erst-Impfung mit 4-6 Wochen, Nachimpfung in der 8.-10. Woche, Wiederholungsimpfung im halbjährlichen Rhythmus - bevorzugt vor Beginn der "Sommersaison". Die Impfung gegen RHD ist im Alter von 8 Wochen möglich und muß einmal jährlich wiederholt werden.
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