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Allgemeine
Untersuchung, Vorsorge und Impfungen

Bei der Erst-Vorstellung Ihres Haustieres sollte eine Überprüfung seines
Gesundheitszustandes erfolgen, wobei alles über Parasitenbekämpfung, Ernährung
und Impfungen besprochen wird.
Bei Tieren, die aus südlichen Ländern nach Deutschland eingeführt wurden,
empfiehlt sich zusätzlich eine Blutuntersuchung auf das Vorhandensein
sogenannter Reisekrankheiten, wie Leishmaniose, Babesiose und Ehrlichiose.
Im Anschluss daran führt man prophylaktisch Impfungen gegen Infektionskrankheiten
durch.
Für einen belastungsfähigen Impfschutz ist eine sogenannte "Grundimmunisierung"
nach folgendem Schema erforderlich:
- Hund
Beim Hund kann mit der 6. Lebenswoche eine "Baby-Impfung" gegen
Staupe und Parvovirose durchgeführt werden. Die Grundimmunisierung gegen
Staupe, HCC, Parvovirose und Leptospirose sollte mit der 8. Lebenswoche
beginnen und in der 12. u. 16. Woche zuzüglich Tollwut wiederholt
werden. Mit der weiteren Impfung nach einem Jahr ist die Grundimmunisierung
abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt werden Wiederholungsimpfungen jährlich
in unterschiedlichem Rhythmus durchgeführt.
Gegen die zunehmende Verbreitung der von Zecken übertragenen Borreliose
lässt sich Ihr Hund ab der 12. Woche durch eine zweimalige Impfung im
Abstand von 3-5 Wochen schützen - die Wiederholungsimpfung sollte rechtzeitig
vor Beginn der Zeckensaison erfolgen. Dies stellt allerdings keinen
Schutz gegen Zeckenbefall dar!
- Katze
wie beim Hund beginnt die Grundimmunisierung mit der 8. Lebenswoche gegen
Katzenseuche, -schnupfen und -leukose. Zwei weitere Immunisierungen sollten
in der 12. u. 16. Woche erfolgen, bei Freigängern zusätzlich
mit Tollwut. Wiederholungen sollen nach einem Jahr erfolgen. Eine weitere
Impfung kann ab der 16. Woche mit Wiederholung nach 3 Wochen gegen FIP
intranasal erfolgen.
Die Immunisierung von Hund und Katze gegen Tollwut erfolgt ab der 12.
Lebenswoche. Innerhalb der EU wird ein Tollwutschutz von 3 Jahren anerkannt.
Einzelne Länder haben für die Einreise mit Tieren zusätzliche
Bestimmungen.
Für Fahrten ins europäische Ausland benötigt Ihr Tier eine Tätowierung
(Übergangsfrist bis 2011) oder einen Chip (Transponder), der an der linken
Halsseite unter die Haut implantiert wird und mit einer eindeutigen Identifikationsnummer
versehen ist. Sollte Ihr Tier einmal verloren gehen, oder weglaufen und
anschliessend gefunden werden, so können sowohl Tierärzte als auch Feuerwehr
und Tierheime die Identität des Tieres feststellen und Sie im Falle eines
Falles benachrichtigen.
Alle Impfungen und Identifikationsnummern müssen in einen EU-Heimtierausweis
eingetragen sein.
Ausser für Hunde und Katzen, gelten diese Regelungen auch für Frettchen.
- Kaninchen
Die Impfung von Kaninchen ist gegen Myxomatose und RHD möglich.
Für Myxomatose gilt das Schema der Erst-Impfung mit 4-6 Wochen, Nachimpfung
in der 8.-10. Woche, Wiederholungsimpfung im halbjährlichen Rhythmus
- bevorzugt vor Beginn der "Sommersaison". Die Impfung gegen
RHD ist im Alter von 8 Wochen möglich und muß einmal jährlich wiederholt
werden.
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